Wenn der Preis des Geldes festbleiben soll, so muß auch der Beweis erbracht werden können, daß der Geldpreis festgeblieben ist. Wenn man diesen Beweis nicht erbringen könnte, so würden die Gläubiger bzw. die Schuldner ewig unzufrieden sein und eine Herabsetzung bzw. Erhöhung des Geldpreises fordern. Nur dadurch kann man die Klagen der Gläubiger und Schuldner zum Verstummen bringen, daß man ihnen schwarz auf weiß beweist, daß der Preis des Geldes unverändert geblieben ist.

Der Streit zwischen den Vertretern der Goldwährung und der sogenannten Doppelwährung drehte sich in der Hauptsache um die Frage, ob der Geldpreis sich verändert habe. Diese Frage wurde von beiden Seiten von einer Wahnvorstellung (dem sogenannten Wert, inneren Wert, Wertstoff, Wertkonserve) aus betrachtet und konnte darum nicht beantwortet werden. Die prächtigsten, geistreichsten Beweismittel der Bimetallisten wurden regelmäßig durch diesen Wahn in Unsinn verwandelt. Zeigten die Bimetallisten mit Hilfe fleißiger, statistischer Arbeiten, daß die Warenpreise seit Einführung der Goldwährung um 10-20-50 % gesunken seien, so sagten die Vertreter der Goldwährung, das wäre ohne Bedeutung, da es ja gar nicht auf den Preis des Geldes, sondern auf seinen „Wert“ ankäme, wie die Doppelwährungsvertreter ja selber zugäben. Der Preis der Waren sei allgemein gesunken, weil durch Verbesserung der Technik die Erzeugungsund Frachtkosten gefallen wären. Nur entschiedene, überzeugte Verleugner der Wertlehre können den Beweis erbringen, daß die Goldwährung ein Mißgriff war, durch den die Schuldner, zu denen auch der Staat gehört, zugunsten ihrer Gläubiger geplündert wurden. Die Doppelwährungsvertreter würden den Sieg davongetragen haben; er wäre ihnen sogar sehr leicht gewesen, wenn sie den Kampf auf dem Boden des Geldpreises ausgefochten hätten, aber sie entwaffneten sich selbst, als sie sich auf den Wertschwindel einließen.

Der Preis des Geldes kann nur in Waren ausgedrückt werden. Der Preis der Waren hat, wenn wir vom Tauschhandel absehen, nur einen Ausdruck, nämlich eine Geldsumme; der Geldpreis hat so viele Ausdrücke, wie es Arten, Güteunterschiede, Lieferfristen und Standorte von Waren gibt. Wer sämtliche Marktzettel und Preislisten eines Landes rückwärts liest, der weiß genau, wieviel zur Stunde das Geld gilt.

Will man aber erfahren, ob der Geldpreis sich verändert hat, so genügt ein einfacher Vergleich mit den gestrigen Warenpreisen nicht, denn während vielleicht 10 Millionen verschiedene Waren im Preise stiegen, sind andere Millionen Warengattungen im Preise gefallen.

Dabei kann es auch selbstverständlich nicht gleichgültig sein, ob die Steinkohle, der Weizen, das Eisen, oder ob die Nadel, die Kanarienvögel, die Knöpfe, ihren Preis veränderten.

Ein Beispiel zeigt das:

A. bezahlt für

  1906 1907
1 Tabakspfeife M. 1,00 M. 1,10 +
1 Schachtel Wichse M. 0,50 M. 0,60 +
1 Dtzd. Stahlfedern M. 0,50 M. 0,80 +
1 Hut M. 3,00 M. 2,50 -
1 Paar Stiefel M. 4,00 M. 3,00 -
1 Hose M. 11,00 M. 10,00 -
Zusammen M. 20,00 M. 18,00.

Trotzdem also die eine Hälfte dieser 6 verschiedenen Waren im Preise stieg und die andere im Preise fiel, ist der „Durchschnittspreis“ um 2 M. oder 10 % zurückgegangen. Mit obigen Waten gemessen, wird der Käufer einen Preisaufschlag des Geldes von 11 % feststellen; er erhält für sein Geld 11 % mehr Ware als früher.

Um nun das Gleichgewicht mit früher herzustellen, braucht man nicht das frühere gegenseitige Tauschverhältnis der Waren wieder herzustellen, sondern es genügt den Preis des Geldes um 11 % zu senken; alle Waren müßten einfach 11 % höher im Preise stehen. Auf das gegenseitige Verhältnis der Warenpreise hat das Geld nur mittelbaren Einfluß. Wenn gleichzeitig die Wichse im Preise steigt und die Hosen im Preise fallen, so liegt das in der Regel an veränderten Erzeugungs- oder Absatzverhältnissen – nur wenn man im „Durchschnitt“ mehr oder weniger Ware von der gleichen Beschaffenheit für das gleiche Geld erhält, kann man sagen, daß sich das Tauschverhältnis zwischen Waren und Geld verändert hat. Unbekümmert um die früheren Preise müßte also für obige 6 Warengattungen ein gleichmäßiger Zuschlag von 11 % eintreten. Dann hätten wir:

1 Tabakspfeife M. 1,10   M. 1,22
1 Schachtel Wichse M. 0,60   M. 0,67
1 Dtzd. Stahlfedern M. 0,80   M. 0,89
1 Hut M. 2.50 + 11 Prozent = M. 2,78
1 Paar Stiefel M. 3,00   M. 3,33
1 Hose M. 10.00   M. 11,11
Zusammen     M. 20,00

Dieser gleichmäßige Preisaufschlag für alle Artikel kann nur von einer auf alle Waren gleichmäßig wirkenden Ursache kommen, nicht von Änderungen in den Erzeugungskosten, und gleichmäßig auf alle Warenpreise kann nur allein das Geld wirken. (2) Wir brauchen nur so viel Geld mehr in Umlauf zu setzen, bis die Preise um jene 11% gestiegen sind.

Um die etwa im Geldpreis vorkommenden Schwankungen zu ermitteln, müssen wir also den Durchschnittspreis der Waren ermitteln und diesen mit dem Durchschnittspreis eines früheren Zeitabschnitts vergleichen.

Da hier Milliarden auf dem Spiele stehen, da von dem Geldpreis das Wohl und Wehe der Gläubiger und Schuldner abhängt, so bedarf es hier einer sorgfältigen Arbeit. Das Verfahren, das hier angewandt wird, muß der Sonderbeeinflussung einzelner entrückt sein und ein genaues, wissenschaftlich unanfechtbares Ergebnis liefern. Sonst würden die Klagen der Gläubiger und Schuldner kein Ende nehmen.

Dieses genaue, unanfechtbare Ergebnis liefern leider die bisher vorgeschlagenen Verfahren nicht. Vor der Schwierigkeit zurückschreckend, die Millionen und aber Millionen Waren verschiedener Art verschiedener Güte und verschiedenen Standortes, amtlich nach ihrer gegenseitigen Bedeutung zu ordnen und deren Preise zu ermitteln, hat man vorgeschlagen, sich mit den Preisen einer beschränkten Anzahl von Waren, und zwar der an den Börsen gehandelten Stapelartikel, zu begnügen und die verhältnismäßige Bedeutung dieser Waren nach dem in ihrer Erzeugung und im Handel beanspruchten Kapital einzuschätzen.

So sind die Indexzahlen Jevons', Sauerbecks, Soetbeers u. a. zustande gekommen.

Um das Verständnis dieser für die Volkswirtschaft so außerordentlich wichtigen Sache zu erleichtern, lasse ich hier eine solche Übersicht folgen, indem ich dazu bemerke, daß den Zahlen, da ich sie aus der Luft greife, nur eine veranschaulichende Bedeutung zukommt!

    1860     1880     1900  
  a
Preis
b
Menge
c
Sa.
a
Preis
b
Menge
c
Sa.
a
Preis
b
Menge
c
Sa.
Wolle 1,00 100 100 0,80 90 72 0,70 40 28
Zucker 1,00 20 20 0,90 90 81 0,80 110 88
Lein 1,00 70 70 1,10 40 44 1,20 10 12
Baumwolle 1,00 20 20 0,90 40 36 0,80 60 48
Holz 1,00 150 150 1,20 100 120 1,30 80 104
Eisen 1,00 50 50 0,80 100 80 0,70 130 91
Getreide 1,00 400 400 0,80 300 240 0,75 260 195
Fleisch 1,00 150 150 1,20 200 240 1,40 260 364
Indigo 1,00 30 30 0,810 5 4 0,75 1 7
Petroleum 1,00 10 10 1,10 35 38 1,20 49 58
    1000 1000   1000 955   1000 995

Erläuterungen : Nach dieser Übersicht hätte sich der Durchschnittspreis der genannten 10 Warengattungen von 1000 im Jahre 1860 auf 955 im Jahre 1880 und auf 995 im Jahre 1900 geändert.

Die in den drei Spalten b angeführte Menge muß natürlich immer auf eine gleiche Summe (hier 1000) zurückgeführt werden, um das Ergebnis nicht zu fälschen. Auf die Höhe dieser Summe an sich kommt es natürlich nicht an, sondern nur auf die Richtigkeit der verhältnismäßigen Größe der Einzelzahlen. Wenn wir z. B. die Summe der angeführten Zahlen auf 500 oder 1000 zurückführten, so würde das Endergebnis doch das gleiche bleiben. Das Verhältnis der Zahlen 1000-955-995 bliebe unangetastet.

Der Preis der ersten Spalte a versteht sich für die Menge Ware, die man für 1 Mark erhält, z. B. 220 g Wolle, 1530 g Zucker, 197 g Lein usw. Darum erscheinen hier alle Preise gleichmäßig auf 1 Mark zurückgeführt. Die folgenden Preise der zweiten und dritten Spalte a von 1880 und 1900 verstehen sich für die gleiche Menge Ware, die man 1860 für je 1 Mark erhielt – also wieder für 220 g Wolle, 1530 g Zucker usw.

Um alle Schwierigkeiten, die bei diesem Verfahren der Preisermittlung zu überwinden sind, möglichst in obiger Übersicht zu vereinigen, habe ich die Warenarten so gewählt, daß einem Gegenstand, der an Bedeutung für die heimische Volkswirtschaft abnimmt, gleich ein anderer folgt, der an Bedeutung zunimmt. So z. B. Wolle und Zucker. Die deutsche Schafzucht ist in den letzten Jahrzehnten stetig zurückgegangen, und die Wolle hat darum für die deutsche Volkswirtschaft bei weitem nicht mehr dieselbe Bedeutung wie vor 40 Jahren. Damals wirkten die Preisänderungen der Schafwolle zurück auf den Preis einer ungeheuren Schafherde und auf die Rente gewaltiger Landstrecken, die als Schafweiden benutzt wurden. Heute dagegen ist die deutsche Landwirtschaft kaum noch am Wollpreis beteiligt, und wenn dieser heute von 100 auf 50 fiele, so würden 99 von hundert deutschen Bauern dies kaum erfahren. Nur die Wollhändler, Weber und Tuchhändler würden davon betroffen.

Dadurch nun, daß in obiger Ermittlung der Preis mit der Menge beschwert wird, führen wir den Wollpreis auf seine wahre Bedeutung zurück. Für diese Menge haben wir also 100 – 90 – 40 angesetzt.

Ebenso verhält es sich mit dem Zucker, nur im umgekehrten Verhältnis. Die deutsche Zuckererzeugung ist seit 1860 stetig und stark gestiegen, nicht nur an sich, sondern auch im Vergleich zu den anderen Industriezweigen. Viele Schafweiden sind in Rübenfelder umgewandelt worden, zahllose Bauern, ungeheure Anlagegelder an Land, Fabriken, Vorräten sind am Zuckerpreis beteiligt, und darum ist auch in obiger Übersicht dem Zucker ein stetig wachsender Einfluß eingeräumt worden.

Und ähnlich verhält es sich mit den anderen angeführten Waren: Lein und Baumwolle, Holz und Eisen, Getreide und Fleisch, Indigo und Anilin.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß, wenn wir

  1. die Vollständigkeit einer solchen Aufstellung,
  2. die Richtigkeit der Preisermittlung,
  3. die Richtigkeit der Berechnung der vergleichsmäßigen Bedeutung der einzelnen Waren

voraussetzen, das Ergebnis einwandfrei sein würde.

Aber diese Vollständigkeit und Richtigkeit voraussetzen, heißt viel voraussetzen. Es gibt Millionen von verschiedenen Waren, und jede einzelne hat zahllose Beschaffenheitsunterschiede. Man durchstöbere z. B. die Preislisten einzelner Fabriken, z. B. von photographischen Artikeln, Drogen, Eisenwaren usw. Da findet man 1000 Artikel in einer Hand. Und wie will man amtlich die Preise ermitteln? Die Fabriken haben zudem für die verschiedenen Abnehmer blaue, rote, grüne, weiße Zettel mit verschiedenen Rabattsätzen. Wird man nun z. B. den amtlichen Preisermittlern die weißen oder die grünen Rabattzettel geben?

Jedoch, wenn es kein anderes, einfacheres Mittel gäbe, um zu solchem Genauigkeitsmaß zu gelangen, so könnte man sich als Notbehelf mit dem Ungefähr begnügen, und anstatt sämtlicher Waren könnte man etwa 100, 200 oder 500 der wichtigsten Stapelartikel zur Statistik heranziehen.

Wenn man dann noch diese Arbeit von den verschiedenen Handelskammern vornehmen ließe und den Durchschnitt dieser Aufzeichnungen nähme, so ließe sich wenigstens vom Standpunkt der Unparteilichkeit gegen Schuldner und Gläubiger nicht viel einwenden.

Auf unbedingte Genauigkeit müßte man natürlich verzichten, denn

  1.  lassen sich Warenpreise durch Mittelspersonen, und besonders auf amtlichem Wege genau überhaupt nicht ermitteln;
  2. ist die Ermittlung der vergleichsmäßigen Bedeutung der verschiedenen Waren eine verwickelte Sache.

Aber wäre das ein Grund, warum man jetzt auf alle Messungen des Geldpreises verzichten sollte? Das Brot mißt man nicht mit dem Pariser Normalmaß, und auch der Schneider bedient sich dieses Maßes nicht. Trotzdem erklären sich die Käufer mit dem Gebrauch des hölzernen Meterstockes einverstanden. Wäre das Ungefähr einer solchen Preisermittlung des Geldes nicht den windigen Beteuerungen des Reichsbankpräsidenten vorzuziehen? Was wissen wir heute vom Preise des deutschen Geldes? Nichts, als was uns eigene Beobachtungen oder beteiligte Personen ohne Beleg, ohne Beweise zu sagen für gut halten.

Dieser blinden Unwissenheit gegenüber wäre also ein ungefährer Maßstab für die Bewegungen des Geldpreises von großem Vorteil, sowohl wegen des unmittelbaren Nutzens, wie auch wegen der daraus zu ziehenden Schlüsse. Ein solcher Maßstab würde uns vielleicht manche Überraschungen bringen und den Goldanbetern arge Verlegenheiten bereiten, aber ist das ein Grund, warum man darauf verzichten sollte? Nimmt der Richter bei seinen Fragen Rücksicht auf die Verlegenheit des Diebes? Ist ein Talglicht nicht besser als stockfinstere Nacht? Ist der Zweifel, den die Wissenschaft schürt, nicht dem blinden Glauben vorzuziehen?

Seit 40 Jahren werden wir mit der Behauptung abgespeist, die deutsche Währung bewähre sich vortrefflich, und seit 40 Jahren warten wir auf den Beweis für diese Behauptung.

Die nach obigem Verfahren angelegte Preisermittlung würde uns einen Anhaltspunkt geben, um diese Behauptung auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Warum hat man bisher diese Ermittlungen nicht angestellt? Antwort: weil man das Licht fürchtet, das eine solche Aufklärung in unsere Währungsverhältnisse werfen würde. Geleisetreter hassen die Wissenschaft.

Dabei ist die Beobachtung merkwürdig, wie dieselben Männer, die den Goldwährungsluftsprüngen gegenüber beide Augen zuzudrücken pflegen, plötzlich überpeinlich werden, wenn von der Papiergeldwährung die Rede ist und es sich um den Nachweis ihrer Meßbarkeit handelt. Dann steigern sie ihre Ansprüche weit über alle wirklichen Bedürfnisse hinaus. Der Klage, daß unter der Goldwährung die Preise in kurzen Zeiträumen um 10-20-30 % steigen und fallen, wehren sie mit der Gegenklage, daß die vorgeschlagene Messungsweise nicht unbedingt zuverlässig sei und Unterschiede, wenn auch nicht nachweisbare, nicht ausschlösse! (3)

Übrigens ist es leicht, auch solch böswillig übertriebenen Forderungen gerecht zu werden, sofern man nur entschlossen ist, das Nötige zu tun. Um was handelt es sich denn im Grunde? Doch nur um die Frage, ob durch die Preisschwankungen Wohl und Wehe der Gläubiger und Schuldner berührt wird, ob der Jahresabschluß der Gewerbetreibenden durch die Preisverschiebungen beeinflußt wurde und um wieviel, ob die Arbeiter, Beamten, Rentner, Ruhegehaltsempfänger, mit ihrem Geldeinkommen mehr Waren oder weniger kaufen können.

Um solches in einer jeder Fehlersuche standhaltenden Weise festzustellen, ist aber nur folgendes nötig: Ein Gesetz, durch das alle Warenerzeuger (Landwirte, Fabrikanten) verpflichtet werden, die Menge der von ihnen erzeugten Waren nebst den erzielten Preisen den hierzu bestellten Behörden, dem Bürgermeister, den Gewerbe- und Handelskammern, mitzuteilens. Von diesen Behörden werden die Einzelangaben zusammengerechnet und das Ergebnis an eine Sammelstelle gemeldet. Das gibt etwa folgende Aufstellung:

1. 5 000 Zentner Getreide   zu 35,- M. 175 000,-
2. 20 000 Zentner Kartoffeln   zu 5,- M. 100 000,-
3. 10 000 Liter Milch   zu -,30 M. 3 000,-
4. 600 Raummeter Bretter   zu 40,- M. 24 000,-
5. 5 Millionen Ziegel 0/00 zu 18,- M. 90 000,-
6. 200 Schafe   zu 120,- M. 24 000,-
7. 500 Dtzd. Strohhüte   zu 30,- M. 15 000,-

Jahreserzeugung der Gemeinde X: M. 431 000,-

In der Sammelstelle werden die von sämtlichen Gemeinden des Reiches gemeldeten Beträge zusammengerechnet. Die Summe gibt den Vergleichspunkt, mit dem in der Folge jede Abweichung festgestellt werden kann. Das geschieht in der Weise, daß die für die neue Messung neu ermittelten Preise von den Sammelstellen in die gleiche, oben als Beispiel gegebene Rechnung eingestellt werden. Die neue Summe gibt an, um wieviel im Durchschnitt der gesamten Warenerzeugung die Preise sich verändert haben. Die Preise müssen also so oft neu ermittelt werden, wie Messungen vorgenommen werden sollen. Die erzeugten Mengen dagegen werden nur jährlich einmal aufgenommen. Für die ausländischen Waren stellt man die Jahreseinfuhr in die Rechnung ein.

Da die erzeugten Warenmengen ebenfalls, wie die Warenpreise, Schwankungen unterworfen sind, so kann die auf Grund der neuen Erzeugungsaufnahme ermittelte neue Vergleichsziffer (der sog. Index) nicht ohne weiteres für die vorangehende Messung benutzt werden. Um hier vergleichbare Größen zu schaffen, müssen die neuen Mengen zunächst mit den Preisen der letzten Messung ausgerechnet werden und dann mit den neuen. Dann erst lassen beide Ziffern einen Vergleich zu.

Die Warenlager der Kaufleute bleiben bei diesem Verfahren unberücksichtigt. Sie sind in der Erzeugung einbegriffen, und es kann wohl angenommen werden, daß die Abweichungen, die die Ermittlung der Erzeugungspreise ergibt, in ähnlichem Verhältnis auch den Abschluß der Kaufleute trifft. Es wäre darum unnötiger Ballast, die Warenlager auch noch in der Preisstatistik aufzuführen. Das gleiche ist der Fall mit den Löhnen, die schon in den Warenpreisen enthalten sind. Man kann auch ferner annehmen, daß, wenn die Fabrikpreise währen, auch die Kosten der Lebenshaltung währen müssen, daß also die Arbeiter, Beamten, Rentner, Altersgeldempfänger, für ihr Geld die gleiche Menge Waren kaufen können.(Die Wohnungsmiete der Arbeiter, die in der Hauptsache aus Zins besteht, darf hier nicht berücksichtigt werden.)

Die Erzeugungsmittel (Land, Häuser, Maschinen usw.) dürfen in diese Ermittlung nicht aufgenommen werden. Die Erzeugungsmittel sind keine Waren mehr, sondern Güter, die dem Besitzer durch den Gebrauch, nicht als Tauschmittel nützlich sind. Für Dinge aber, die nicht verkauft werden, ist der Preis gleichgültig. Nur derjenige Teil der Erzeugungsmittel, der auf die Abnutzung fällt (Abschreibungen) verwandelt sich regelmüßig wieder in Waren und kommt, in Erzeugnisse umgewandelt, wieder auf den Markt. In den Warenpreisen findet aber dieser Teil seine gebührende Berücksichtigung.

Der Staat wird also keine Preise, auch nicht die Bedeutung der einzelnen Waren, zu ermitteln haben. Diese ganze Arbeit wird von den Bürgern verrichtet. Die Preisermittlung des Geldes wird dadurch völlig der Politik entzogen und in unparteiische Hände gelegt. Das Volk selbst fällt unmittelbar das Urteil in der Währungsfrage.

Dabei wird die Lieferung der Nachweise, die hier dem Staate zur Verfügung gestellt werden, kaum eine nennenswerte Bürde für den Gewerbetreibenden sein. Die Ermittlung, die dieser anstellen muß, erweist sich als sehr nützlich; sie gibt ihm Aufschluß, inwiefern sein Betriebsabschluß von wechselnden Verhältnissen, d. h. von der Währung, letzten Endes von der Geldverwaltung, berührt wurde, auch darüber, was auf seine Tätigkeit und was auf die Tätigkeit der Reichsbank zurückzuführen ist.

Der wichtigste Vorwurf, den man diesem Verfahren machen kann, ist der, daß einzelne Personen (Schuldner und Gläubiger), die aus dem allgemeinen Steigen oder Fallen der Preise Vorteil für sich erwarten, ihre Berichte fälschen könnten; daß z. B. die Grundbesitzer geneigt sein werden, einen allgemeinen Preisfall zum Vorschein zu bringen, um den Staat zu veranlassen, den allgemeinen Preisstand durch vermehrtes Geldangebot zu heben, was ja für die Schuldner einer entsprechenden Entlastung gleichkommt.

Jedoch ist diese Gefahr nicht groß, da der einzelne weiß, wie winzig gering der Einfluß seiner Erklärung auf das Gesamtergebnis ist. Wenn z. B. ein Grundbesitzer fälschlich einen Verlust von 1000 Mark auf einen Umsatz von 10 000 Mark angeben würde, so hätte das für den deutschen Gesamtumsatz von 50 Milliarden so wenig Bedeutung, wie ein Tropfen für das Meer. Stellt man zudem noch solche Fälschung als Urkundenfälschung unter Strafe, so wird sich jeder sagen, daß der gewagte Einsatz in gar keinem Verhältnis zum erwarteten Vorteil steht.

Übrigens beaufsichtigt die eine Erklärung die andere. Meldet die Mehrzahl der Bauern Preissteigerung, so fällt eine Ausnahme davon auf, und der Fälscher muß erwarten, daß man Aufklärung verlangen wird.

Wie man sieht, geht dieses Verfahren einfach über die Wertfrage hinweg; es kümmert sich nicht um den sogenannten „Wert“.

Ware wird mit Ware bezahlt, und nur mit Waren, mit ihren körperlichen Eigenschaften, kann das Geld gemessen werden. Ein anderes Maß als Ware gibt es für das Geld nicht. Für das Geld habe ich Waren gegeben, und Waren will ich dafür erhalten. Keine Arbeit, keinen Schweiß. Wie der Verkäufer, der mir diese Sachen für mein Geld gibt, in deren Besitz gelangt ist, wie lange er daran gearbeitet hat, das ist seine eigene Angelegenheit, nicht die meinige. Mir kommt es ganz allein auf das Erzeugnis (4) an. Darum ist auch der Arbeitslohn als Maßstab für den Preis des Geldes zu verwerfen. Dieser Geldpreis richtet sich zwar auch ganz nach dem Arbeitserzeugnis und nicht nach der Fabrikuhr, wie Marx behauptet, doch deckt er sich nicht mit dem Arbeitserzeugnis, insofern dieser in Gestalt von Zins und Grundrente Abzüge erfährt. Der Lohn, zuzüglich Kapitalzins und Bodenrente, ist aber wiederum weiter nichts als das Arbeitserzeugnis, das wir als Ware zum Maßstab des Geldpreises erklärt haben.

 


(1) Unter „Preis des Geldes“ versteht man die Menge Waren, die man „preisgeben“ muß, um eine bestimmte Menge Geld einzutauschen.

(2) Die Rückwirkung der Preisänderungen anf die Geldverhältnisse der Gläubiger und Schuldner, der Rentner und Arbeiter, und der Einfluß dieser Wirkung auf die Nachfrage und den Preis der von den Rentnern und Arbeitern gekauften (sehr verschiedenen) Waren bleibe hier, da für das Verständnis der Sache wesenlos; unberücksichtigt.

(3) Um die gerügten Mängel nachzuweisen, müßten die Nörgler selber ein Messungsverfahren angeben. Davor aber hüten sie sich, weil man dann ihre Vorschläge auf die Goldwährung anwenden würde. Das wäre gefährlich für ihren Liebling. Darum reden sie lieber von nicht Nachweisbarem, und erwecken damit bei den Laien den Glauben, daß dieses nicht „Nachweisbare“ etwas besondere Gefährliches sei.

(4) Die Arbeit muß scharf vom Arbeitserzeugnis unterschieden werden. Als Maßstab für den Geldpreis ist die Arbeit nicht zu gebrauchen.